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   KG, 12.06.2003 - 22 U 82/02   

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https://dejure.org/2003,25674
KG, 12.06.2003 - 22 U 82/02 (https://dejure.org/2003,25674)
KG, Entscheidung vom 12.06.2003 - 22 U 82/02 (https://dejure.org/2003,25674)
KG, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - 22 U 82/02 (https://dejure.org/2003,25674)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.03.1993 - VI ZR 101/92

    Ersatzpflicht bei Konversionsneurose

    Auszug aus KG, 12.06.2003 - 22 U 82/02
    Sie sind in solchem Fall nur rein zufällig durch das Unfallgeschehen ausgelöst worden, hätten in gleicher oder ähnlicher Weise auch aus womöglich geringfügigen anderen Anlässen eintreten können und gehören deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zum allgemeinen Lebensrisiko des Verletzten, das dieser entschädigungslos zu tragen hat (vgl. BGH VersR 1982, 1141; BGH VersR 1991, 432; BGH VersR 1991, 777; BGH VersR 1991, 704; BGH NJW 1993, 1523).

    Denn auch wenn das Verhalten des Klägers - wie oben ausgeführt - nicht als eine "Flucht in die Neurose" (vgl. BGH NJW 1993, 1523) zu bewerten ist, sondern Folge einer bereits vor dem Unfall vorhandenen Persönlichkeitsstörung ist, wäre eine Haftungszurechnung zu verneinen, weil die Symptomatik des Klägers nur rein zufällig durch das streitgegenständliche Unfallgeschehen ausgelöst worden wäre und in gleicher oder ähnlicher Weise aus ähnlichen geringfügigen Anlässen sich hätte entwickeln können (vgl. BGH a.a.O. m.w.N.).

  • BGH, 12.03.1991 - VI ZR 232/90

    Arzthaftung für aufklärungsfreie Risiken bei fehlender Grundaufklärung

    Auszug aus KG, 12.06.2003 - 22 U 82/02
    Sie sind in solchem Fall nur rein zufällig durch das Unfallgeschehen ausgelöst worden, hätten in gleicher oder ähnlicher Weise auch aus womöglich geringfügigen anderen Anlässen eintreten können und gehören deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zum allgemeinen Lebensrisiko des Verletzten, das dieser entschädigungslos zu tragen hat (vgl. BGH VersR 1982, 1141; BGH VersR 1991, 432; BGH VersR 1991, 777; BGH VersR 1991, 704; BGH NJW 1993, 1523).
  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 130/81

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Auszug aus KG, 12.06.2003 - 22 U 82/02
    Sie sind in solchem Fall nur rein zufällig durch das Unfallgeschehen ausgelöst worden, hätten in gleicher oder ähnlicher Weise auch aus womöglich geringfügigen anderen Anlässen eintreten können und gehören deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zum allgemeinen Lebensrisiko des Verletzten, das dieser entschädigungslos zu tragen hat (vgl. BGH VersR 1982, 1141; BGH VersR 1991, 432; BGH VersR 1991, 777; BGH VersR 1991, 704; BGH NJW 1993, 1523).
  • KG, 15.05.2000 - 12 U 3645/98

    Schadensersatz bei unangemessener Erlebnisverarbeitung; Erwerbsschaden eines

    Auszug aus KG, 12.06.2003 - 22 U 82/02
    Ein Schadensersatzanspruch ist jedoch ausgeschlossen, wenn die neurotische Fehlhaltung in einem groben Missverhältnis zum schädigenden Ereignis steht, zu dem sie keinen inneren Bezug mehr hat, sie also Ausdruck einer offensichtlich unangemessenen Erlebnisverarbeitung ist (z.B. KG - Urteil vom 15. Mai 2000, Az. 12 U 3645/98 - Verkehrsrechtliche Mitteilungen 2002, 52).
  • BGH, 09.04.1991 - VI ZR 106/90

    Wirkungen des Beziehens eines Feststellungsantrags allein auf noch nicht

    Auszug aus KG, 12.06.2003 - 22 U 82/02
    Sie sind in solchem Fall nur rein zufällig durch das Unfallgeschehen ausgelöst worden, hätten in gleicher oder ähnlicher Weise auch aus womöglich geringfügigen anderen Anlässen eintreten können und gehören deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zum allgemeinen Lebensrisiko des Verletzten, das dieser entschädigungslos zu tragen hat (vgl. BGH VersR 1982, 1141; BGH VersR 1991, 432; BGH VersR 1991, 777; BGH VersR 1991, 704; BGH NJW 1993, 1523).
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 146/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 12.06.2003 - 22 U 82/02
    Dies gilt grundsätzlich auch für psychische Schäden, die aus einer besonderen seelischen Labilität des Geschädigten erwachsen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. z.B. BGH MDR 1998, 159).
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